Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AHS-Building GmbH

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche mit der Fa. AHS-Building GmbHgeschlossenenLiefer- und Montageverträge, einschließlich aller Vorleistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Eine Ausnahme bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von seitens des Auftragnehmers.

II. Auftragsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass eine Frist auf dem Angebot vermerkt ist.
  2. Aufträge gelten als zustande gekommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

III. Preise

  1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich ab Werk rein netto, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten, soweit nicht anders vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zum Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung gesondert berechnet und ausgewiesen.
  2. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten behalten wir uns, bei einem überdurchschnittlich starken Anstieg der Produktionskosten, eine angemessene Preiserhöhung vor.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 20 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  2. Reparatur- und Ersatzteilrechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
  3. Eine Berechtigung zur Aufrechnung von Gegenforderungen oder für Einbehalte besteht auch bei einer Mängelanzeige nicht. Dies gilt nicht für Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
  4. Bei Zahlungsverzug ist die Firma AHS – Building GmbH berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder vom Liefervertrag zurückzutreten. Damit entfallen sämtliche weiteren Lieferverpflichtungen. Außerdem behält sich der Auftragnehmer vor, sämtliche bereits entstandenen Kosten und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Fa. AHS – Building GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Vertragspartner der Fa. AHS – Building GmbH eine geringere Belastung nachweist.

V. Verpackung und Lieferung

  1. Die Wahl der Verpackung (Kisten, Verschläge etc.) erfolgt durch die Fa. AHS – Building GmbH nach Zweckmäßigkeit und wird zu Selbstkosten berechnet. Die Versandart sowie Spediteur oder Frachtführer werden ebenfalls durch den Auftragnehmer bestimmt, wenn nicht anders vereinbart.
  2. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr des Empfängers.

VI. Liefertermine und Lieferfristen

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung der Anlage, bzw. der Liefergegenstände.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei Eintritt unvorhersehbarer oder unverschuldeter Hindernisse, soweit diese nachweislich auf Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Solche Hindernisse hat der Lieferer dem Besteller mitzuteilen.
  4. Bei Streiks oder bei von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeforderten Aussperrungen – auch bei Zulieferanten – tritt ebenfalls eine angemessene Fristverlängerung ein.

VII. Montage

  1. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden kann.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Außerdem ist der Auftraggeber auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet. Dies betrifft im einzelnen die Befahrbarkeit der Baustelle, die Zugänglichkeit und Verkehrsfreiheit des Montageortes, die Stellung eines Stromanschlusses (400 / 230 V) in max. 25 m Entfernung und die kurzzeitige Gestellung von Gabelstaplern und Hebezeugen.

VIII. Abnahme

  1. Mit der Abnahme geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Auftraggeber über. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich durch vom Auftraggeber bevollmächtigtes Personal zu erfolgen. Dies gilt auch für Teilleistungen oder Teillieferungen.
  2. Ist die Lieferung ganz oder teilweise bereits in Betrieb genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 7 Kalendertagen als erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber hat Mängelrüge erhoben.

IX. Gewährleistung

  1. Die Fa. AHS – Building GmbH haftet für die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion des zu liefernden Materials.
  2. Auf durch den Auftragnehmer erbrachte Gesamtleistungen werden ab dem Anlieferungs- bzw. Abnahmedatum die jeweils angegebenen Garantieleistungen gewährt. Die Gewährleistungsfrist für ausgewechselte Teile gilt bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit, mindestens jedoch 3 Monate.
  3. Der Ersatz oder die Nachbesserung fehlerhafter Teile erfolgt unentgeltlich, wenn die Ursache durch Qualitätsmängel des Materials, fehlerhafte Ausführung oder Konstruktionsfehler der Fa. AHS- Building GmbH nachgewiesen ist. War die Nachbesserung infolge eines Verschuldens eines Vorlieferanten erforderlich geworden, kann der Auftraggeber auch die Abtretung der Regressansprüche der Fa. AHS- Building GmbH gegen den Vorlieferanten verlangen.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, falscher oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger natürlicher Einflüsse. Dies gilt ebenso für unsachgemäße Montage oder Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.
  5. Nachbesserungen erfolgen nach Ermessen der Fa. AHS- Building GmbH durch Neulieferung oder Instandsetzung der entsprechenden Teile in angemessener Frist. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. AHS- Building GmbH über.
  6. Die Fa. AHS- Building GmbH kann für Mangelfolgeschäden nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt nicht für Mangelfolgeschäden, die durch das Fehlen einer, von der Fa. AHS- Building GmbH zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden.

X. Schadenersatz

Die Haftung der Fa. AHS- Building GmbH richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

XI. Eigentums- und Rechtsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. AHS- Building GmbH.
  2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung der Fa. AHS- Building GmbH ausgeschlossen und muss unverzüglich dem Auftragnehmer angezeigt werden.
  3. Dies gilt ebenso für zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Arbeits- und Plandungshilfen, Muster- und Ansichtsmaterial.
  4. Zeichnungen, Kostenvoranschläge und Einbauvorschläge dürfen – auch auszugsweise – ohne Genehmigung weder kopiert, noch dritten Personen oder Firmen mitgeteilt werden.
  5. Sämtliche in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten des Auftragsverhältnisses werden gespeichert.

XII. Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Westerheim, Gerichtsstand Memmingen.

Stand:  2019